Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ 2024 - BU Bedarf

Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen und Antworten - BU Bedarf

Auf diesen FAQ Seiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themenbereiche Leistungen in der BU, wesentliche BU Grundlagen, gesetzliche Regelungen der Berufsunfähigkeit, Tarifauswahl in der BU, Aspekte im Leistungsfall einer BU, Besonderheiten von BU Tarifen und Besonderheiten für die Berufsgruppe Beamte. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert. Sollten Sie Fragen vermissen bzw. eine Frage haben, die Sie beantwortet haben möchten, senden Sie uns einfach eine entsprechende Anfrage. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen?

Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen Antworten
Berufsunfähigkeitsversicherung FAQ -
BU Bedarf - Wichtige Fragen & Antworten
Prinzipiell benötigt jeder Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Berufsanfänger haben aber erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit einen Anspruch auf eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit infolge eines Unfalls oder einer Krankheit, obwohl sie Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung von der Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses an zahlen müssen. 

Die staatliche Versorgung reicht allerdings auch nach Ablauf dieser fünf Jahre nicht aus, so dass eine zusätzliche Private Versicherung zur Vorsorge notwendig ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbständige und Freiberufler besonders wichtig, da für sie im Falle der Invalidität keine Versorgung aus der Sozialversicherung vorgesehen ist.

Weshalb müssen manche Berufsgruppen höhere Beiträge zahlen?

Berufstätige, die eine körperliche Tätigkeit ausüben, wie zum Beispiel Maurer, Elektriker, Schreiner etc. haben ein höheres Risiko berufsunfähig zu werden, als Personen mit keiner oder nur geringer körperlicher Arbeit. Diesem erhöhten Risiko wird durch höhere Beiträge Rechnung getragen.

Weshalb ist es wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen?

Laut Statistiken des Statistischen Bundesamtes wird jeder fünfte Angestellte und jeder dritte Arbeiter vor Erreichen des Renteneintrittsalters berufsunfähig. Dabei sind die häufigsten Ursachen Erkrankungen des Skelett - und Bewegungsapparates, des Herz- bzw. Nervensystems sowie psychische Erkrankungen. Betroffene müssen in einer solchen Situation nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes verkraften, sondern auch mit sehr großen finanziellen Einschränkungen rechnen. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Durchschnitt nur etwa 26 % des letzten Bruttogehalts. Bei Selbständigen, Freiberuflern oder Berufsanfängern ist der Rentenanspruch oft noch geringer oder entfällt sogar ganz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier einen umfassenden Schutz, da sie sowohl Krankheits- als auch Unfallfolgen absichert.

Ist es auch für Schüler, Studenten und Auszubildende sinnvoll eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Schüler, Studenten und Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Es kann deshalb durchaus sinnvoll sein, eine Vorsorge für den Fall treffen, dass sie wegen Unfall oder Krankheit keinen Beruf oder den erlernten Beruf nicht ausüben können. Hierfür bieten viele Gesellschaften spezielle Tarife an.

Was müssen Beamte für den Fall der Berufsunfähigkeit beachten?

Für Beamte ist die Situation im Falle einer Dienst- oder Berufsunfähigkeit vor allem in den ersten Berufsjahren problematisch. Oft wird erst nach Jahrzehnten eine akzeptable Absicherung erreicht, die den Lebensstandard im Falle einer Dienstunfähigkeit absichert. Deshalb ist es auch für Beamte zu empfehlen, privat vorzusorgen. Hierbei muss man darauf achten, dass der BU-Tarif eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Einige Versicherer bieten nämlich gerade für Beamte spezielle Tarife und Bedingungen an, die die individuelle Situation des jeweiligen Beamten berücksichtigen. Auch hier ist zu beachten, dass der Verzicht auf abstrakte Verweisung in den Bedingungen enthalten ist. Denn nur so ist sichergestellt, dass einem beamteten Lehrer im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht die Leistung verweigert wird, weil er evtl. als Pförtner arbeiten könnte.

Wie sieht die Situation für Hausfrauen und Hausmänner bei Berufsunfähigkeit aus?

Hausfrauen und Hausmänner haben im Allgemeinen keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit. Deshalb sollte auch jede Hausfrau und jeder Hausmann überlegen, wie hoch seine Arbeitskraft einzuschätzen ist, bzw. wie viel aufzuwenden wäre, müssten die Arbeiten von einer Fremdkraft erledigt werden. Dies sollte zusammen mit dem Lebenspartner erörtert werden.

 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.03.2024