Berufsunfähigkeitsversicherung Tarife 2024
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Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen (AVB) - Tarife 2024
Berufsunfähigkeitsversicherung Bedingungen - Allgemeine Versicherungsbedingungen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Absicherung, welche vor den finanziellen Folgen einer eintretenden Berufsunfähigkeit schützt und entsprechende Einkommensverluste kompensiert. Den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung schenkt im Allgemeinen beim Abschluss einer Versicherung kaum jemand Beachtung. In einigen anderen Versicherungssparten kann der Kunde auch in der Tat darauf vertrauen, dass "schon alles passen wird" (wie zum Beispiel bei der Kfz-Versicherung), da sich diese AVB im Wesentlichen nur wenig unterscheiden. Anders jedoch verhält es sich bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Denn hier klaffen die AVB (AVB - Allgemeine Versicherungsbedingungen) teilweise sehr stark auseinander. Und diese Bedingungen entscheiden aber am Ende, ob der Versicherungsnehmer die vereinbarte BU-Leistung erhält oder ob die Versicherung mit einem Verweis auf einen Passus in ihren AVB die Leistung verweigert. Einige der wichtigsten Leistungsmerkmale eines guten Tarifs möchten wir Ihnen deshalb an dieser Stelle kurz vorstellen.
Berufsunfähigkeitsversicherung - Die wichtigsten Leistungsbedingungen
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BU Versicherung Bedingungen Leistungen
Berufsunfähigkeitsversicherung AVBDer Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit / Verzicht auf abstrakte Verweisung
Die Versicherungsgesellschaften haben grundsätzlich ein Verweisungsrecht im Berufsunfähigkeitsfall. Aus der Definition der Berufsunfähigkeit geht hervor, dass der Versicherte "voraussichtlich dauernd außerstande sein muss, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Die Formulierungen "bisherige Lebensstellung" und "aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten" haben nur zur Folge, dass der Versicherte nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden kann, die 1. einen sozialen Abstieg oder ein deutlich geringeres Einkommen mit sich bringt und 2. eine andere Qualifikation und Berufserfahrung erfordern würde.
Problematisch ist eine solche Verweisung aber trotzdem. Denn bei diesem Verweisungsrecht spielt es keine Rolle, ob der Versicherte in der neuen Tätigkeit überhaupt eine Anstellung finden würde oder ob gar das Berufsbild überhaupt existiert. Es würde also genügen, dass eine solche Verweisung "theoretisch möglich" wäre. In der Praxis könnte der Versicherte folglich seinen Beruf nicht mehr ausüben und würde aber dennoch keine BU-Leistung von seinem Versicherer erhalten. Ist allerdings der Verzicht auf diese abstrakte Verweisungsmöglichkeit im Bedingungswerk verankert, ist es dem jeweiligen Versicherungsunternehmen dann nicht mehr möglich, abstrakt auf einen anderen Beruf zu verweisen.
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Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit - Prognosezeitraum 6 Monate statt 3 Jahre
Laut Definition muss der Versicherte "voraussichtlich dauernd" außerstande sein, seinen Beruf weiter auszuüben. In der Praxis ist dies dann der Fall, wenn eine Prognose über mindestens 3 Jahre vom Arzt bestätigt werden kann. Gute Tarife sehen die Berufsunfähigkeit aber auch dann als erfüllt an, wenn der Arzt sie für "voraussichtlich 6 Monate" prognostiziert. Da es im Einzelfall für einen Arzt sehr schwierig sein kann, eine treffende Prognose für die nächsten 3 Jahre abzugeben, eine auf 6 Monate verkürzte Prognose jedoch eher zu treffen ist, bedeutet dies für einen Versicherungsnehmer in vielen Fällen den Unterschied zwischen Ablehung und Zusage der BU-Leistung. Deshalb sollte ein gutes Bedingungswerk diesen auf 6 Monate verkürzten Prognosezeitraum enthalten.
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Verzicht auf § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) - früherer Paragraph 41
Wenn sich bei bestehendem Vertragsverhältnis herausstellt, dass bereits bei Vertragsbeginn bzw. bei Antragstellung ein erhöhtes Risiko auf Seiten des Versicherungsnehmers vorhanden war, das keiner der beiden Vertragsparteien bekannt war und somit also schuldlos nicht angegeben wurde, dann ist es der Versicherungsgesellschaft laut Paragraph 19 VVG dennoch erlaubt, einen höheren Beitrag zu verlangen oder auch den Vertrag zu kündigen. Die Anwendung von § 19 VVG sollte also unbedingt im Bedingungswerk ausgeschlossen sein.
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Weltweiter Versicherungsschutz
Bei allen Tarifen besteht bei gewöhnlichen Urlaubsaufenthalten weltweit Versicherungsschutz. Wenn aber der Versicherte über einen längeren Zeitraum (bspw. 6 Monate) oder sogar auf Dauer ins Ausland verzieht, sei es beruflich oder privat, verweigern in solchen Fällen viele Gesellschaften den Versicherungsschutz. Aus dem Grund sollte der Tarif einen weltweiten Versicherungsschutz ohne temporäre Einschränkungen enthalten.
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Nachversicherungsgarantien
Nachversicherungsgarantien bedeuten eine Erhöhung der Versicherungsleistung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten besonderen Ereignissen. Das bedeutet, dass in bestimmten Situationen die bisherige abgesicherte BU-Rente nicht mehr ausreichend ist. Solche Ereignisse können sein: Familiäre Veränderungen (Heirat oder Geburt), Immobilienerwerb, Volljährigkeit, erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) oder die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass der Tarif entsprechende Nachversicherungsgarantien beinhaltet, um dem gestiegenen Bedarf der Absicherung in den eben genannten Situationen Rechnung zu tragen.
Selbstverständlich gibt es noch zahlreiche andere Leistungsmerkmale, die von großer Bedeutung sind und abhängig von der jeweiligen Situation des Versicherten eine unterschiedlich große Rolle spielen (selbständig - angestellt; ledig - verheiratet; Öffentlicher Dienst / Beamter - Privatwirtschaft; etc.). Da auf dieser Seite aber nicht alle Bedingungen vollständig erörtert werden können, möchten wir Sie bitten, bei weiterführenden Fragen oder individuellem Beratungsbedarf unser Kontaktformular zu verwenden.
Ergänzend zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung bieten sich Absicherungen für den Krankheitsfall an:
Gesund sein ist das wichtigste und mittlerweile sehr teuer geworden. Zuzahlungen zu Medikamenten oder Zahnersatz, Krankenhaustagegeld und Praxisgebühr sind nur ein paar Schlagworte, die deutlich machen: Krank zu sein, kann heutzutage sehr teuer werden und eine Besserung ist nach den aktuellen Gesetzesregelungen nicht in Sicht. Mit dem Zahnersatz oder Praxisgebühr ist nur ein Teil der Kosten genannt, der sehr intensiv ins Budget gehen kann. Umso wichtiger ist es, die richtige Krankenversicherung für sich selbst zu finden, denn nicht nur die Leistungen sondern auch die Beitrge der Krankenkassen differieren sehr voneinander. Die Entscheidung ob man zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließt, bleibt dann aber jedem selbst überlassen. Ein Versicherungsvergleich ist hier sehr hilfreich.
Die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich nicht am Preis, sondern vielmehr an den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Diese bilden das Herzstück und bestimmen über Zahlung oder Verweigerung der Versicherungsleistung. Leider sind diese häufig sehr unüberschaubar und teilweise auch unverständlich. Vertrauen Sie deshalb auf ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsversicherungen, die unter anderem von Stiftung Warentest, Morgen & Morgen und CAPITAL mit SEHR GUT oder HERVORRAGEND bewertet wurden sind. Gerne beraten wir Sie ausführlich.
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