Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsklauseln 2024 - BU Berufe

Berufsklauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Für einige Berufsgruppen sollten vor Abschluss einer BU-Versicherung sogenannte Berufsklauseln beachtet werden. Diese Berufsklauseln regeln die Verweisbarkeit oder allgemeiner die Versicherbarkeit der versicherten Personen. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können somit entsprechende Berufsklauseln in die Berufsunfähigkeitsversicherung mit aufgenommen werden. Eine solche Berufsklausel setzt fest, inwieweit Erwerbstätige bestimmter Berufsgruppen bei eintretender Berufsunfähigkeit versichert sind beziehungsweise ob sie ggf. auf andere Berufe verwiesen werden können.

Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Wichtig für Beamte

Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte Beamtenklausel DU Klausel
Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte
Beamtenklausel - DU Klausel
Einige Bedingungswerke von BU-Tarifen weisen Besonderheiten für Beamte aus und enthalten die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Diese besagt, dass bei Beamten die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gleichbedeutend mit der Berufsunfähigkeit ist. Wird also die versicherte Person vom Dienstherr dienstunfähig (DU) erklärt, ist dies gleichbedeutend mit der BU und die Versicherungsgesellschaft leistet die vereinbarte BU-Rente.

Der Dienstherr kann unabhängig darüber entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben (bei einem BU Tarif ohne entsprechende Beamtenklausel), dass die Leistung aus der BU-Versicherung verweigert wird, da der Beamte noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob er tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei keine Rolle, sondern es reicht lediglich die Tatsache aus, dass er es könnte, um die Leistung zu verwehren. 

Durch die speziell hierfür konzipierte DU-Klausel (auch Beamtenklausel genannt) wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Beamte erfährt finanziellen Schutz, wenn er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherungsunternehmen die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich. Verwendung findet die Klausel häufig dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt (z.B. Künstler), eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler) ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt (Schriftsteller). Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Bauarbeiter, Arbeiter ohne nähere Angabe, Ballettlehrer, Brauereiarbeiter, Croupier, Detektiv, Dockarbeiter, Fabrikarbeiter, Gebäudereiniger, Raumpflegerin, Fensterputzer, Hausmeister, Küchenhilfe, Landarbeiter, Montagearbeiter, Nachtwächter, Schrotthändler, Straßenreiniger, Taxifahrer, Wachmann, Zimmermädchen.

Ärzteklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Durch die Arztklausel wird die Verweisungsmöglichkeit bei Ärzten (auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker) eingeengt, wenn Möglichkeiten fehlen, eine andere Tätigkeit aufzunehmen (sog. Facharztklausel). Durch diese Klausel können Fachärzte nicht mehr auf Vergleichsberufe außerhalb ihres Fachbereichs verwiesen werden.

Anwaltsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese rechts- und steuerberatenden Berufe (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) können nicht auf eine andere Tätigkeit als die ausgeübte verwiesen werden.

Tätigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Tätigkeitsklausel kommt zu Tragen bei Inhabern, Leitern und Mitarbeiter eines Unternehmens, die in ihrem Beruf sowohl kaufmännisch wie körperlich tätig sind. Es kann dann nur die kaufmännische Tätigkeit versichert werden.

Fluguntauglichkeitsklausel (loss of licence Klausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese auch Pilotenklausel genannte Klausel wird angewandt bei Piloten, Fluglotsen und Cockpit-Personal im Falle eines krankheitsbedingtem Lizenzverlust. So wäre zum Beispiel ein Pilot, der fluguntauglich ist, berufsunfähig und könnte nicht auf eine Tätigkeit als Pilotenausbilder verwiesen werden.

Seeuntauglichkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Klausel ist gedacht für Kapitäne und Seeoffiziere, falls diese wegen Seeuntauglichkeit von ihrem Patent keinen Gebrauch machen können.


 

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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 11.11.2024