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Berufsunfähigkeitsversicherung Beitrag sparen - BU Beitrag 2024
Berufsunfähigkeitsversicherung Möglichkeiten der Beitragsreduzierung - BU Beitrag
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, gehört aber leider nicht zu den günstigsten Absicherungen. Aus diesem Grund scheuen manche den Abschluss einer solchen Absicherung. Abgesehen von der Wahl der richtigen Gesellschaft (häufig ist der teuerste Tarif für einen Beruf mehr als 3 Mal so teuer wie der günstigste), gibt es jedoch noch einige andere Möglichkeiten, den Beitrag eines BU-Tarifs zu senken und dadurch die BU-Versicherung bezahlbar zu machen.
BU Beitragsverrechnung - Sofortrabatt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung
BU Beitrag sparen - Günstige BU BeiträgeBei einem BU-Tarif legen die Versicherungsunternehmen den Teil der Beiträge, der nicht für die Kosten reserviert ist, am Kapitalmarkt an. Entstehen hier Überschüsse, fließen diese später, am Ende der Vertragslaufzeit an den Kunden zurück. Überschüsse entstehen aber auch dann, wenn die Verwaltungskosten geringer ausfallen, als vom Versicherungsunternehmen angenommen oder auch wenn weniger Kunden als erwartet, ihre Versicherung in Anspruch nehmen.
Von der Art der Überschussbeteiligung hängt es ab, wann und in welchem Umfang Kunden von dieser profitieren. Man unterscheidet hierbei 4 Formen: Beitragsverrechnung, Bonussystem, Schlussüberschuss und verzinsliche Ansammlung. Beim Schlussüberschuss und bei der verzinslichen Ansammlung wird dem Kunden bei Vertragsende ein Geldbetrag ausgezahlt. Beim Bonussystem werden die Überschüsse angelegt. Bei positiver Wertentwicklung fließt dem Kunden im Falle der Berufsunfähigkeit aus diesem Geld eine zusätzliche BU-Rente zu. Bei der Beitragsverrechnung (auch Sofortrabatt genannt) werden die derzeitigen Überschüsse sofort mit dem eigentlich zu zahlenden "Brutto-Beitrag" verrechnet und reduzieren somit den Beitrag deutlich.
Zwar kann dieser "Netto-Beitrag" nicht über die gesamte Laufzeit hinweg garantiert werden, bleibt jedoch bei soliden und finanzstarken Versicherungskonzernen weitgehend stabil. Hat also eine Gesellschaft gut kalkuliert, zahlt der Kunde dann immer den "Netto-Beitrag".
Karenzzeit
Einige Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, sogenannte Karenzzeiten bei einem BU-Tarif zu vereinbaren. Während dieser Zeit wird keine Leistung von Seiten der Versicherung gezahlt. Tritt also ein Versicherungsfall ein (Berufsunfähigkeit), so verzögert sich die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Karenzzeiten können 6, 12, 18 oder 24 Monate betragen. Die Vereinbarung von Karenzzeiten kann dann sinnvoll sein, wenn dem Versicherungsnehmer in den ersten Monaten einer Berufsunfähigkeit noch Leistungen aus anderen Quellen (wie z.B. Rücklagen) zur Verfügung stehen. So führt die Vereinbarung von Karenzzeiten zur Beitragsersparnis.
Abweichende Leistungsdauer
Im Allgemeinen sind die Versicherungsdauer und die Leistungsdauer identisch. Eine weitere Möglichkeit zur Beitragssenkung ist jedoch die Vereinbarung von Verträgen mit unterschiedlicher Versicherungs- und Leistungsdauer.
Hierzu ein Beispiel: Die Versicherungsdauer eines Vertrags beträgt 30 Jahre, die Leistungsdauer beträgt 40 Jahre. Tritt innerhalb der ersten 30 Jahre der Versicherungsfall (die Berufsunfähigkeit) ein, so wird die BU-Rente bis zum Ablauf von 40 Jahren gezahlt. Tritt der Versicherungsfall aber bspw. im 32. Jahr ein, besteht kein Versicherungsschutz und folglich auch kein Leistungsanspruch mehr, da die Versicherungsdauer bereits nach 30 Jahren geendet hat. Eine solche Vertragskonstellation kostet einen geringeren Beitrag als ein Vertrag mit 40 jähriger Versicherungs- und Leistungsdauer.
Reduzierung der RLV / Todesfallsumme bei BUZ Tarifen
Bei BUZ-Tarifen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung meist an eine Risikolebensversicherung (RLV) gekoppelt. Eine solche RLV zahlt im Todesfall die vereinbarte Todesfallleistung aus. Je höher die Todesfallabsicherung ist, desto höher ist folglich der zu zahlende Beitrag. Um einen niedrigeren Beitrag bei einem BUZ-Tarif zu erzielen ohne die BU-Rente einzuschränken, ist es meist möglich die Todesfallsumme auf den Mindestbeitrag abzusenken.
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