Tarifwechsel - Der Wechsel zu einem besseren Tarif
Viele unserer Kunden hatten bereits einen BU-Tarif als sie zu uns kamen. Häufig jedoch hat sich herausgestellt, dass dieser Tarif im Marktvergleich nicht nur sehr teuer war, sondern oft auch noch ein qualitativ schlechtes Bedingungswerk hatte. Somit kam die Frage auf, ob denn ein Tarifwechsel möglich und auch sinnvoll ist.
Beitragsersparnis
Im Allgemeinen gilt, ein Wechsel von einem schwachen und teuren Tarif zu einem besseren und günstigeren Tarif ist möglich und aus finanzieller Sicht auch sinnvoll. Denn anders als bei einer Lebens- oder Rentenversicherung, bei deren Wechsel oder Kündigung die Gefahr besteht, dass Kapital vernichtet wird, besteht diese Gefahr bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, da es hierbei um eine reine Risikoversicherung handelt, somit also kein Kapital aufgebaut wird.
Bei Kombiverträgen allerdings ist der Berufsunfähigkeitsschutz häufig an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ), so dass die Kündigung des gesamten Produktes in den meisten Fällen nicht anzuraten ist. Allerdings besteht hier häufig die Möglichkeit, die BUZ aus dem Kombivertrag herauszunehmen und die Hauptversicherung, also die Lebens- oder Rentenversicherung regulär weiterlaufen zu lassen. So lässt sich der Berufsunfähigkeitsschutz bei einem anderen Anbieter günstiger (und oft auch mit besseren Bedingungen) eindecken.
Vorsicht bei neuen Erkrankungen
Zu beachten ist aber neben der finanziellen Seite eines Tarifwechsel unbedingt der gesundheitliche Aspekt. So ist es denkbar, dass ein BU-Vertrag in jungen Jahren abgeschlossen wurde, in denen der Versicherungsnehmer sich bester Gesundheit erfreute. Im Laufe der Zeit haben sich jedoch möglicherweise einige Beschwerden oder Erkrankungen ergeben, bspw. im Rückenbereich oder im Herz- / Kreislaufsystem. Mit solchen Beschwerden bzw. Erkrankungen dürfte die reibungslose Annahme eines BU-Antrags eher schwierig werden. Wahrscheinlicher ist, dass es zu Ausschlüssen, Zuschlägen oder gar zur Ablehnung des Antrags kommt.
Natürlich spricht nichts gegen den Versuch, einen neuen und besseren Tarif zu bekommen. Allerdings gilt hier die goldene Regel:
Zuerst die Antragstellung für den neuen Tarif und erst nach der (zufriedenstellenden) Annahmeerklärung der Gesellschaft kann der alte Vertrag gekündigt werden. Niemals sollte dies umgekehrt geschehen, sonst riskiert man, plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Denn dies kann passieren, wenn der alte Vertrag gekündigt wird, der neue BU-Tarif aufgrund einer Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen nicht zustande kommt und die alte Gesellschaft sozusagen froh ist, das inzwischen durch die Erkrankungen erhöhte BU-Risiko nicht mehr tragen zu müssen.