Laufzeit des Vertrags
 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte für den Fall der Berufsunfähigkeit den Zeitraum bis zum Rentenbeginn überbrücken. Denn dann steht wieder ein monatliches Einkommen zur Verfügung. Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 65 Jahren. Folglich sollte die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit auch bis zum 65. Lebensjahr bestehen.





Wer heute übrigens jünger als 42 Jahre alt ist, wird vermutlich erst mit 67 Jahren in Rente gehen können. Viele Gesellschaften bieten jedoch z.B. lediglich bis zum 55. Lebensjahr Versicherungsschutz an. Hat also ein Versicherungsnehmer davor eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, so endet die Auszahlung an seinem 55. Lebensjahr. Wird er z.B. mit 57 Jahren berufsunfähig, so erhält er überhaupt keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, da der Vertrag bis dahin schon erloschen ist. Er muss also (abhängig vom Renteneintrittsalter) mindestens 10 Jahre ohne monatliches Einkommen auskommen - eine lange Zeit.

Deshalb sollte man bei der Tarifauswahl unbedingt auf die angebotene Dauer des Versicherungsschutzes achten.