Kombiverträge - gekoppelte Versicherungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich auch mit einer privaten Kapitallebens- oder einer Rentenversicherung koppeln. Diese Kombination hat im Grunde selten Vorteile, sondern häufig lediglich Nachteile.

Wenn ein Kunde bspw. seine Beiträge nicht mehr zahlen kann kann und den Vertrag kündigt, verliert er gleichzeitig auch den Berufsunfähigkeitsschutz.




Häufig wird von Ausschließlichkeitsvermittlern (Versicherungsvertreter) auch mit Steuervorteilen argumentiert, um ein Kombiprodukt zu verkaufen. Jedoch können viele Kunden Steuervorteile für private Beiträge nicht nutzen, weil sie die absetzbaren Beträge schon mit ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ausgeschöpft haben. Generell wird bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nur ein geringer Ertragsanteil besteuert. Sozialabgabenpflicht besteht bei Auszahlung einer BU-Rente nicht.