Berufsunfähigkeit FAQ - Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeits-Versicherung
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um
die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser
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| Grundlagen |
|---|
| Bedarf |
| Gesetzliche Regelungen |
| Tarifauswahl |
| Leistungsfall |
| Besonderheiten |
| Besonderheiten für Beamte |
| Worauf sollte man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten? | Die Gesundheitsfragen im Antrag sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Angaben, die bewusst unwahr gemacht werden, können zur Leistungsverweigerung im Versicherungsfall führen. Es sind vor allem wichtige Vorerkrankungen, akute und chronische Beschwerden anzugeben. | |
| Was versteht man unter konkreter oder abstrakter Verweisung? | Prinzipiell hat eine Versicherungsgesellschaft bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Recht, den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen. Hierbei wird unterschieden zwischen der konkreten Verweisung es wird auf eine Tätigkeit verwiesen, die bereits konkret ausgeübt wird) und der abstrakten Verweisung (hierbei wird auf eine theoretisch ausübbare Tätigkeit verwiesen; ob die Person überhaupt die Möglichkeit hat, diesen Beruf auszuüben (-> Arbeitsmarktsituation etc.) wird dabei nicht berücksichtigt). Dies bedeutet, wenn der Versicherte außerstande ist, seinen Beruf auszuüben, muss er sich ggf. auf eine andere Tätigkeit verweisen lassen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich für einen Tarif zu entscheiden, der im Falle einer BU zumindest auf die abstrakte Verweisung verzichtet. | |
| Wieviel sollte man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern? | Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Lücke schliessen, die zwischen Ihrem jetzigen Nettoeinkommen und Ihren evtl. Ansprüchen aus anderen Versicherungsformen liegt (z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung). Abhängig von der Einkommenshöhe sollte im Durchschnitt in etwa das Nettoeinkommen abgesichert werden. Als Faustformel gilt hier: Eine Absicherung von etwa 80% des Nettogehaltes kann als ausreichend angesehen werden. | |
| Wonach richtet sich der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung ? | Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist abhängig von: Alter, Beruf, Geschlecht, Gesundheitszustand des Antragstellers, der Versicherungs- und Leistungsdauer und natürlich der Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beitrag zu reduzieren (z.B. durch eine sogenannte Karenzzeit). | |
| Kann sich der Zahlbeitrag, also der Nettobeitrag beim Modell der Beitragsverrechnung ("Sofortrabatt") ändern? | Bei der Beitragsverrechnung (auch Sofortrabatt genannt) werden die Überschüsse von Beginn an mit dem eigentlich zu zahlenden Brutto-Beitrag verrechnet und reduzieren somit den Beitrag. Der resultierende Netto-Beitrag kann deshalb zwar nicht über die gesamte Laufzeit hinweg garantiert werden, bleibt jedoch bei soliden und finanzstarken Versicherungskonzernen weitgehend stabil. Theoretisch kann aber bei komplettem Wegfall der Überschüsse der Nettobeitrag bis auf den Bruttobeitrag angehoben werden. | |
| Kann sich der Bruttobeitrag ändern? | Eine Erhöhung des Bruttobeitrages ist zwar prinzipiell denkbar, jedoch vom Gesetzgeber an sehr hohe Auflagen geknüpft. Einige Versicherungsgesellschaften verzichten bei ihren BU-Tarifen auf dieses Recht zur Beitragsanpassung. Im Bedingungswerk wird dies als "Verzicht auf die Anwendung des § 172 VVG" vermerkt. | |
| Gibt es Berufe oder Tätigkeiten, die ausgeschlossen sind? | Es gibt Berufe, die für den Fall der Berufsunfähigkeit so gut wie nicht versicherbar sind. Dazu zählen bspw. Bodyguards, Stuntmen, Sänger, Schriftsteller, Moderatoren beim Rundfunk etc. Für diese Berufe empfiehlt es sich, auf Alternativen der Arbeitskraftabsicherung zurückzugreifen. Hierzu zählen die Dread Disease Versicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung. |