Berufsunfähigkeit FAQ - Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeits-Versicherung

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert.

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Grundlagen
Bedarf
Gesetzliche Regelungen
Tarifauswahl
Leistungsfall
Besonderheiten
Besonderheiten für Beamte

 

Wann bekommt man im Falle der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung? Um aus der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit zu beziehen, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist, bekommt seit dem Jahre 2001 keine Berufsunfähigkeitsleistungen mehr, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) im Falle der Erwerbsunfähigkeit.

Die sog. volle EM-Rente erhält jemand, der weniger als 3 Stunden täglich auf dem Arbeitsmarkt (egal in welcher Tätigkeit) arbeiten kann. Die sog. halbe EM-Rente erhält derjenige, der zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Hierbei muss beachtet werden, dass selbst die volle EM-Rente meist nur einen Bruchteil des bisherigen Nettoeinkommens beträgt.

Wer vor dem 01.01.1961 geboren ist, hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Die Definition der Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung lautet: "Berufsunfähig ist der Versicherte, der infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Gebrechen weder in seinem erlernten noch in einem ihm zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen kann, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten."

BU-Rente und EM-Rente erhalten aber nur die, die einerseits in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeitragszeiten haben und andererseits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Auf das Lebensalter kommt es dabei nicht an.
     
Wie sind die gesetzlichen Regelungen im Falle der Berufsunfähigkeit für Selbstständige? Selbständige haben meist - mit wenigen Ausnahmen - keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Jeder Selbstständige sollte prüfen ob er Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen kann oder nicht und in der Folge eine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit treffen. Denn besonders für einen Selbständigen ist seine Arbeitskraft das wertvollste Kapital.
     
Wie sind die gesetzlichen Regelungen im Falle der Berufsunfähigkeit für Freiberufler? Einige Freiberufler haben gesetzlichen Anspruch über berufsständische Versorgungswerke, sofern diese das Risiko der Berufsunfähigkeit abdecken. Die jeweiligen Versorgungswerke und Versorgungskammern können hierzu Auskunft geben. Obwohl die Leistungen in der Regel höher sind, als die der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, so reichen aber auch sie meist nicht, um im Versicherungsfall den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Jeder Freiberufler sollte prüfen lassen, wie hoch eine mögliche Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit in seinem Fall ist Die Differenz zwischen der Leistung des Versorgungswerks und dem Nettoeinkommen gilt es, mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abzudecken.
     
Wie sind die gesetzlichen Regelungen im Falle der Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer? Einige Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Rentenversicherung auch für den Fall Berufsunfähigkeit versichert. Allerdings sind mittlerweile die Leistungen für Personen, die ab dem 01.01.1961 geboren sind erheblich eingeschränkt. Diese Personen erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente (also keine Berufsunfähigkeitsrente).

Die Höhe dieser EM-Rente hängt davon ab, wie hoch die Arbeitseinschränkung ausfällt. Die volle EM-Rente erhält nur jemand, dessen Arbeitsfähigkeit pro Tag unter drei Stunden liegt. Wer zwischen drei und sechs Stunden auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann, erhält nur eine halbe EM-Rente. Das heißt: Ein Manager, der noch sechs Stunden als Tankwart arbeiten könnte, ist grundsätzlich nicht rentenberechtigt.

Wer am 01.01.2001 das 40. Lebensjahr vollendet hatte, kann für den Fall der Berufsunfähigkeit eine Teilerente beanspruchen. Die Rentenhöhen sind jedoch sehr niedrig. Im Durchschnitt liegen diese im Fall einer Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit zwischen 500,- und 1000,- Euro.

Gerade Berufsanfänger tragen ein sehr hohes Risiko, da sie in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen haben, denn die Wartezeit für gesetzliche Leistungen beträgt 5 Jahre.
 
Kann man die Beiträge zu einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) steuerlich geltend machen? Prinzipiell ja. Denn Beiträge zu einer BU-Versicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind somit im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeiträge steuerlich absetzbar. Allerdings dürften bei den meisten Arbeitnehmern die Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sein.