Berufsunfähigkeit FAQ - Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeits-Versicherung

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert.

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Grundlagen
Bedarf
Gesetzliche Regelungen
Tarifauswahl
Leistungsfall
Besonderheiten
Besonderheiten für Beamte

 

Reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Beamten aus?
Nein. Beamten müssen bei einem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt darauf achten, dass ihr gewählter BU-Tarif eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) beinhaltet. Dies bedeutet, dass sich die jeweilige Gesellschaft bei der Leistungsprüfung der Entscheidung des Amtsarztes unterwirft. Ein Beamter kann nämlich mit einer Erkrankung dienstunfähig sein und in de Ruhestand versetzt werden, die nach den herkömmlichen BU-Bedingungen zu keiner Leistung führen würde; z.B. wenn der Grad der Berufsunfähigkeit weniger als 50% beträgt.
     
Gibt es hinsichtlich der DU-Klausel in den Bedingungswerken Unterschiede, die man beachten muss?
Ja. Bei der Ausgestaltung der DU-Klauseln kommt es auf den genauen Wortlaut an. Hierbei wird unterschieden zwischen der sogenannten echten DU-Klausel, der unvollständigen DU-Klausel und der unechten DU-Klausel. Lediglich ein BU-Tarif mit einer echten DU-Klausel bietet einem Beamten einen vollständigen und hochwertigen Schutz.
     
Weshalb braucht ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft druch körperliche oder geistige Schäden für dienstunfähig erklärt. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und auch keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer 6 Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Bei Soldaten und Vollzugsbeamten gibt es längere Fristen.
     
Werden alle Beamten gleich behandelt?
Nein. Es gibt angepasste Klauseln, je nachdem welchen Status der Beamte hat und welches Amt er ausübt. Beim Verwaltungsbeamten genügt die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Bei Vollzugsbeamten bspw. ist die spezielle DU-Klausel erforderlich, damit eine Leistung bei Vollzugsdienstunfähigkeit ausgezahlt wird.
 
Welche Unterschiede gelten bei Beamten auf Lebenszeit, Widerruf und Probe?
Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Die Dienstunfähigkeitsversorgung ist jedoch gering.
Beamte auf Widerruf sind in der Ausbildung und werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt allerdings eine Wartezeit von 5 Jahren. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie entlassen und der in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt ebenfalls die Wartezeit von 5 Jahren.