Die Dienstunfähigkeitsklausel

 
Einige Bedingungswerke von BU-Tarifen weisen Besonderheiten für Beamte aus und enthalten die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Diese besagt, dass bei Beamten die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gleichbedeutend mit der Berufsunfähigkeit ist. Wird also die versicherte Person vom Dienstherr dienstunfähig (DU) erklärt, ist dies gleichbedeutend mit der BU und die Versicherungsgesellschaft leistet die vereinbarte BU-Rente.

Doch wann kann es überhaupt passieren, dass ein Beamter dienstunfähig wird und dennoch keine BU-Rente erhält?
Diese Frage lässt sich beantworten, indem man die Definition von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit gegenüberstellt.

 

 

Schlussfolgerung
 
Der Dienstherr kann also unabhängig darüber entscheiden, ob ein Beamter dienstunfähig ist oder nicht. Dies kann zur Folge haben, dass die Leistung aus der BU-Versicherung verweigert wird, da der Beamte noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Ob er tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. eine Anstellung bekommt, spielt hierbei keine Rolle, sondern es reicht lediglich die Tatsache aus, dass er es könnte, um die Leistung zu verwehren.

Durch die speziell hierfür konzipierte DU-Klausel (auch Beamtenklausel genannt) wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt und der Beamte erfährt finanziellen Schutz, wenn er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.


Bei der Dienstunfähigkeitsklausel ist allerdings Vorsicht angebracht, denn DU-Klausel ist nicht gleich DU-Klausel: Einige Versicherungsgesellschaften haben die DU-Klausel zwar nicht aus ihrem Bedingungswerk gestrichen, dafür aber merklich abgeschwächt.

Es werden dabei 3 Typen von DU-Klauseln unterschieden:

Die echte Dienstunfähigkeitsklausel (echte DU-Klausel)
 
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit."


Diese Formulierung bietet Beamten prinzipiell vollständigen Schutz, da Versetzung und Entlassung in den Ruhestand eindeutig geregelt sind. Daher wird sie als echte oder auch als reine DU-Klausel bezeichnet. Allerdings sind für Vollzugsbeamte und uniformierte Beamte noch weitere Details zu erörtern. Für diese sollte zusätzlich eine spezielle Klausel für Vollzugsbeamte im Bedingungswerk beinhaltet sein.


Die unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel (unvollständige DU-Klausel)
 
"Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit."
Bei dieser Formulierung wird zwar die Versetzung geregelt, es fehlt jedoch die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Vollständiger Schutz besteht hier somit lediglich für Beamte auf Lebenszeit, jedoch nicht für Beamte auf Widerruf oder Beamte auf Probe. Denn diese werden laut Beamtenrecht nur in den Ruhestand entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt.


"Bei einem Beamten ist die Berufsunfähigkeit nachgewiesen, wenn er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen dauernder allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist."

Auch diese häufig vorkommende Dienstunfähigkeitsklausel ist unvollständig.


Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel (unechte DU-Klausel)
 
"Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze"


Bei dieser Formulierung gelten für Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit die gleichen Bewertungsgrundsätze wie bei einer Berufsunfähigkeit. Es wird also eine DU-Klausel vorgegaukelt, die aber im Grunde genommen für den Versicherten nutzlos ist.

Neben den aufgeführten Formulierungen gibt es viele Abstufungen und Mischformen, die sorgsam zu lesen sind, um beurteilen zu können, ob es sich um eine echte, eine unvollständige oder um eine unechte DU-Klausel handelt. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben die echte DU-Klausel aus ihrem Bedingungswerk gestrichen oder durch eine unvollständige oder unechte DU-Klausel ersetzt. Deshalb müssen Beamte genau darauf achten, ob der ausgewählte BU-Tarif bei Dienstunfähigkeit überhaupt leistet.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob die DU-Klausel in einem Angebot oder auch in Ihrem bereits bestehenden Vertrag für Sie überhaupt zutrifft, schicken Sie uns eine entsprechende Anfrage und wir überprüfen die Klausel für Sie.

nach oben