Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Häufig ist es einem Versicherungsnehmer nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen, da die Versicherungsgesellschaft den Antrag ablehnt oder aber einen Risikozuschlag erhebt, der für den Antragsteller schlichtweg unbezahlbar ist.

Gründe hierfür können sein:
Findet sich somit partout kein BU-Angebot oder nur zu sehr hohen Preisen, ist es möglich und manchmal auch sinnvoll auf Alternativen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung auszuweichen.

Die Dread Disease Versicherung
 
Dread Disease bzw. Schwere Krankheiten Policen sichern bei festgelegten schweren Erkrankungen (wie z.B. Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall usw.) im Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Einmalzahlung zu. Diese Police leistet also unabhängig von einer evtl. bestehenden Berufsunfähigkeit sofort bei Diagnosestellung der schweren Erkrankung. Ausführliche Informationen zu dieser Versicherungsform finden Sie auf der Dread Disease Informationsseite.

Die Grundfähigkeitsversicherung
 
Eine Grundfähigkeitsversicherung deckt nur körperliche, aber keine psychischen Leiden ab. Wenn bestimmte Grundfähigkeiten wie z.B. Sehen, Hören, Sprechen, Stehen etc. aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit verloren gehen, tritt somit der Leistungsfall ein und es wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Im Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Grundfähigkeitsversicherung auch dann abschließbar, wenn bereits Krankheiten bestehen oder der Versicherungsnehmer einen "riskanten" Beruf hat oder auch wenn risikoreiche Sportarten in der Freizeit ausgeübt werden.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
 
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rente, wenn überhaupt kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Per Definition ist erwerbsunfähig, wer "für voraussichtlich 3 Jahre außerstande ist, mehr als 3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben." Das bisher erzielte Einkommen, die bisherige Lebensstellung und die Kenntnisse und Fähigkeiten bleiben hierbei unberücksichtigt.

Kann der Versicherte also seinen alten Beruf nicht mehr ausüben, dafür aber eine körperlich weniger belastende Tätigkeit, erhält er keine Erwerbsunfähigkeitsrente ausgezahlt - unabhängig davon, ob er eine solche Tätigkeit ausüben will oder ob er überhaupt eine entsprechende Stelle findet.
Da Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zur Berufsunfähigkeit weit seltener eintritt, ist diese Absicherung zu deutlich niedrigeren Kosten abschließbar.


Die Unfallversicherung
 
Die Unfallversicherung sichert die finanziellen Folgen einer Invalidität ab, die nach einem Unfall resultiert. Nach der sogenannten Gliedertaxe wird bestimmt, wie viel Geld der Versicherte bei Verlust oder Funktionseinstellung z.B. eines Beines, Armes oder Fingers erhält. Es wird also nur bei bleibenden Schäden gezahlt. Ein nach einem Unfall gebrochenes Bein, das nach einem halben Jahr wieder belastbar und funktionsfähig ist, bedeutet also keinen Leistungsfall und führt demnach nicht zu einer Zahlung. Krankheiten, zu 90% Auslöser von Invalidität, sind jedoch ausgeschlossen. Diese vergleichsweise löchrige Deckung stellt aber zugleich auch die günstigste dar. Dafür sind aber Berufe, die gegen Berufsunfähigkeit so gut wie nicht versicherbar sind (z.B. Fluglotsen) mit einer Unfallversicherung einschließbar. Hierbei kann der Versicherungsnehmer bei Antragstellung entscheiden, ob eine monatliche Zahlung im Leistungsfall erfolgen soll (sog. Unfallrente), eine Einmalzahlung oder beides.

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