Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Bedeutung der Arbeitskraft |
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Der Begriff der Berufsunfähigkeit |
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Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit
Anders als bei der Berufsunfähigkeit spielt bei der Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit der Beruf keine Rolle. Erwerbsunfähig ist jemand, der aus gesundheitlichen Gründen weniger nur noch weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann (-> volle Erwerbsminderung) oder nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann (halbe Erwerbsminderung). Ein Diplom Ingenieur, der aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zwar seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben, jedoch an einer Kinokasse noch über 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsunfähig und erhält deshalb keine Erwerbsminderungsrente.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit
Daher ist es für alle Ewerbstätigen wichtig, frühzeitig eine private Absicherung gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit zu treffen. Besonders für Selbständige und Freiberufler, die meistens gar keine oder nur sehr geringe Renten aus der Sozialversicherung erhalten, ist es essentiell, sich gegen den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern.
Der Begriff der Grundfähigkeit
Zu den Grundfähigkeiten gehören das Sehen, Sprechen, Hören oder der Gebrauch Ihrer Hände. Hinter dem Verlust dieser grundlegenden Fähigkeiten können verschiedene Ursachen wie Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall stecken. Mit einer Grundfähigkeitsversicherung können Sie diese Risiken abdecken.